Die Besteuerung von Dividenden im Privatvermögen ist in den europäischen Ländern unterschiedlich geregelt. In den meisten Ländern werden Dividenden als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt und unterliegen daher dem persönlichen Steuersatz des jeweiligen Steuerpflichtigen. In einigen Ländern, wie beispielsweise Deutschland, gibt es jedoch auch eine Abgeltungssteuer, die auf Dividendenzahlungen erhoben wird.
Grundsätzliche Regelungen
Nach den allgemeinen Regelungen der EU-Richtlinie über die Besteuerung von Zinsen und Dividenden (Richtlinie 2003/48/EG) müssen Dividendenzahlungen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat in dem Mitgliedstaat, in dem der Empfänger seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, besteuert werden. Der Mitgliedstaat, in dem die Dividende ausgeschüttet wird, darf eine Quellensteuer erheben, die jedoch höchstens 15 % des Bruttobetrags der Dividende betragen darf.
Abgeltungssteuer
In Deutschland wird auf Dividendenzahlungen eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % erhoben. Diese Steuer wird von der ausschüttenden Gesellschaft direkt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Der Steuerpflichtige kann die Abgeltungssteuer in seiner Einkommensteuererklärung mit seinem persönlichen Steuersatz anrechnen.
Ausländische Dividenden
Auf Dividendenzahlungen aus dem Ausland wird in Deutschland grundsätzlich auch die Abgeltungssteuer erhoben. Allerdings kann der Steuerpflichtige die ausländische Quellensteuer, die von der ausschüttenden Gesellschaft einbehalten wurde, mit der Abgeltungssteuer verrechnen. Die ausländische Quellensteuer kann bis zu einer Höhe von 15 % des Bruttobetrags der Dividende angerechnet werden.
Ausnahmen
Von der Besteuerung von Dividenden sind in Deutschland unter anderem folgende Einkünfte ausgenommen:
- Dividenden aus Beteiligungen an Investmentfonds, die im Inland verwaltet werden
- Dividenden aus Beteiligungen an Kreditinstituten, die im Inland zugelassen sind
- Dividenden aus Beteiligungen an Lebensversicherungsunternehmen
Besteuerung in anderen europäischen Ländern
In den meisten anderen europäischen Ländern werden Dividenden ebenfalls als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt und unterliegen daher dem persönlichen Steuersatz des jeweiligen Steuerpflichtigen. In einigen Ländern gibt es jedoch auch Sonderregelungen, die die Besteuerung von Dividenden beeinflussen können.
Beispiele für Sonderregelungen
- In Frankreich und Italien werden Dividenden aus Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit einem niedrigeren Steuersatz besteuert.
- In Großbritannien wird auf Dividendenzahlungen eine Quellensteuer in Höhe von 8 % erhoben.
- In Österreich können Dividendenzahlungen bis zu einer Höhe von 1.500 Euro pro Jahr steuerfrei vereinnahmt werden.
Fazit
Die Besteuerung von Dividenden im Privatvermögen ist in den europäischen Ländern unterschiedlich geregelt. In den meisten Ländern werden Dividenden als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt und unterliegen daher dem persönlichen Steuersatz des jeweiligen Steuerpflichtigen. In einigen Ländern gibt es jedoch auch Sonderregelungen, die die Besteuerung von Dividenden beeinflussen können.
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